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Auftragsgestaltung

Dringlichkeit ist immer. Besonders im Rechtsstreit.

Erste Frage: Welche Eskalation hat der Rechtsstreit erreicht? Liegt schon eine Klage, ein Mahnbescheid auf dem Tisch, ist eine Unterlassungsverfügung oder Einstweilige Anordnung zugestellt, haben Sie die Kündigung des Arbeitgebers bereits erhalten usw. usf. - in diesem Fall muss gehandelt werden. Denn Fristen sind zu beachten. Die darf man nicht versäumen, wenn man nicht in Nachteil geraten will.

Zweite Frage: Wie stehen die Chancen, wie geht die Sache aus, was wird das alles kosten? Fragen an die Zukunft, Aspekte der Ungewissheit. Sie gehören zu jedem Rechtsstreit, unabhängig davon in welchem Stadium er sich zur Zeit befindet, wie weit er schon eskaliert ist.

Lassen sich diese Fragen im Zuge einfacher Kontaktaufnahme und Mandatierung (per Telefon oder e-mail) nicht seriös beantworten, dann lade ich Sie zu deren Erörterung auf ein erstes, kostenpflichtiges Beratungsgespräch ein.

Was dürfen Sie von diesem ersten Beratungsgespräch erwarten? Zunächst einmal: Dass ich mir die nötige Zeit nehme, Ihnen zuzuhören, und mir die erforderliche Zeit gebe, mir durch Nachfragen einen umfassenden Überblick über Ihren Rechtsstreit zu verschaffen.

Dabei werden folgende Stadien durchlaufen: Möglichst erschöpfende Ermittlung des Sachverhaltes (Streitstand, Konfliktanalyse) – Bestimmung Ihrer momentanen Position (Rechtslage) – Zielfestlegung (Streitentscheidung durch Urteil oder Streitbeilegung durch Einigung/Vergleich) - Wege zum Ziel (Konfliktstrategie) – Ermittlung des optimalen Weges zum Ziel (Prozess oder Mediation).

Nach diesem ersten Beratungsgespräch werden Sie abwägen und entscheiden, welchen Einsatz an Geld, Zeit und Nerven Sie mit meiner Beauftragung aufbringen wollen, damit Sie sowohl Recht bekommen als auch Ihren Frieden mit dem Rechtsstreit machen können.

An diesen Maximen orientiert sich mein Auftrag als Rechtsanwalt und Mediator.

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